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   BVerwG, 13.01.2014 - 6 B 59.13   

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https://dejure.org/2014,670
BVerwG, 13.01.2014 - 6 B 59.13 (https://dejure.org/2014,670)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.2014 - 6 B 59.13 (https://dejure.org/2014,670)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 2014 - 6 B 59.13 (https://dejure.org/2014,670)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 S 2 VwGO, § 8 Abs 1 PolG SL, ThUG
    Rechtmäßigkeit der Dauerobservation eines Gewalttäters; Rechtsgrundlage

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Dauerobservation eines entlassenen Sexualstraftäters durch die Polizei

  • rewis.io

    Rechtmäßigkeit der Dauerobservation eines Gewalttäters; Rechtsgrundlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SPolG § 8 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2
    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Dauerobservation eines entlassenen Sexualstraftäters durch die Polizei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.11.2012 - 1 BvR 22/12

    Polizeiliche Generalklausel wohl keine geeignete Rechtsgrundlage für

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2014 - 6 B 59.13
    Das Oberverwaltungsgericht hat sein Urteil nicht entscheidungstragend auf einen abstrakten Rechtssatz gestützt, der einem eben solchen abstrakten Rechtssatz widerspricht, den das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 - (EuGRZ 2013, 73) aufgestellt hat.
  • VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689

    Kontaktverbot zum Schutz von Kindern vor sexuellem MIssbrauch

    Die allerdings nicht entscheidungstragende Annahme des Verwaltungsgerichts, mit Blick auf den Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob die polizeiliche Generalklausel eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Dauerobservation eines aus der Sicherungsverwahrung Entlassenen bzw. eines mehrfach wegen sexueller Gewaltdelikte vorbestraften Mannes darstellt (vgl. BVerfG, B. v. 8.11.2012 - 1 BvR 22/12 - juris; BVerwG, B. v. 13.1.2014 - 6 B 59.13 - juris), bedürfe das Kontaktverbot zu Kindern als erhebliche Einschränkung der grundrechtlichen Freiheit des Antragstellers einer Spezialbefugnis und könne demgemäß nicht auf die sicherheitsrechtliche Generalklausel gestützt werden, vermag der Senat aus den nachfolgenden Gründen nicht zu teilen:.
  • VG München, 18.11.2015 - M 22 S 15.2057

    Voraussetzungen eines sicherheitsrechtlichen Kontaktverbotes

    So hat etwa das Bundesverfassungsgericht erhebliche Zweifel geäußert, ob die Anordnung einer rund um die Uhr vorzunehmenden Dauerobservation eines aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Gewalttäters auf eine polizeiliche Generalklausel gestützt werden könne: es handele sich wohl um eine neue Form einer polizeilichen Maßnahme, die bisher vom Landesgesetzgeber nicht eigens erfasst worden sei und aufgrund ihrer weitreichenden Folgen möglicherweise einer ausdrücklichen, detaillierten Ermächtigungsgrundlage bedürfe (BVerfG, Beschluss vom 8.11.2012, Az. 1 BvR 22/12; siehe auch nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 13.1.2014, Az. 6 B 59/13).
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